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Dauercamping Versicherung
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Dauercamping Versicherung

Das Dauercamping erfreut sich einer wachsenden Beliebtheit.
Dauercamping Versicherung

Immer mehr Menschen kehren regelmäßig in ihr bewegliches Domizil zurück, um dort Unabhängigkeit, Freiheit und Urlaubsstimmung zu genießen. Doch wird der Caravan dauerhaft abgestellt, bedarf es eines auf ihn zugeschnittenen Versicherungsschutzes.

Die Hausratsversicherung für den Wohnwagen

Nicht alles, was dem Menschen lieb und teuer ist, kann er vor Beschädigung und Verlust beschützen. Versicherungen dienen jedoch der Möglichkeit, zumindest die wirtschaftlichen Einbußen zu kompensieren. Das ist vor allem dann wichtig, wenn sich besagtes Eigentum nicht in unmittelbarer Nähe befindet, sondern fernab der Heimat gelegen ist. Gemeint sind etwa Dauercamper, die ihr Wohnmobil entfernt von Ihrem Wohnort haben und dieses regelmäßig aufsuchen. Doch vor Ort können die Einflüsse des Wetters, der Naturkatastrophen, der menschlichen Fehler sowie der bewussten Sabotage Dritter erhebliche Zerstörungen hervorrufen. Gegen ihre Auswirkungen hilft die Dauercamping Versicherung – die Hausratspolice für den Caravan.

Für wen ist eine Dauercamping-Versicherung sinnvoll?

Bereits das Wesen der Versicherung lässt erkennen, dass nur lediglich geringe Zahl und Form an Fahrzeugen und Anhängern eines solchen Schutzes bedarf. Hierbei handelt es sich ausnahmslos um nicht zugelassene Wohnwagen und Caravans. Solche also, die keine aktuelle Berechtigung für den Straßenverkehr besitzen – liegt dennoch eine solche vor, müsste eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Der Unterschied besteht somit hauptsächlich in der Frage, ob das Gefährt bewegt wird oder nicht. Beim Dauercamping kann das Wohnmobil zwar zum erwünschten Ort gebracht werden, verbleibt dort aber in der Regel für den gesamten Zeitraum der Gültigkeit der Police.

Geltungsbereich der Versicherung Dauercampingversicherung

Allerdings kann der angebotene Schutz erst dann in Anspruch genommen werden, wenn sich der Wohnwagen innerhalb des europäischen Kontinents befindet. Hierbei werden einerseits sämtliche Staaten umfasst, die als Mitglied der Europäischen Union angesehen werden. Ähnliches gilt für kleinere Nationen wie Norwegen, Andorra, Monaco oder die Schweiz. Wer sein Caravan hier platziert, kann also mit einer Regulierung im Schadensfalle rechnen. Etwas anderes ergibt sich allerdings immer dann, wenn das Wohnmobil auf einem ferneren Erdteil zum Stehen kommt. Hierfür bieten diverse Versicherungsagenturen zwar ebenso Policen an – doch müssen diese erfahrungsgemäß relativ teuer bezahlt werden. Vor Abschluss des Vertrages sollte daher gut überlegt werden, wo und für welchen Zeitraum das Gefährt abgestellt wird.

Campingplatz oder Winterlager

Eine weitere Einschränkung ist bei vielen Dauercamping-versicherungen zu beachten. So bleibt die Police lediglich dann gültig, wenn sich das Wohnmobil dauerhaft oder zumindest zeitweise an einem festen Ort befindet. Einerseits ist damit der unbegrenzte Verbleib etwa am Urlaubsplatz gemeint. Andererseits kann aber auch das sogenannte Winterlager umfasst sein, an dem der Caravan vorübergehend abgestellt wird. Entscheidend ist es in beiden Fällen, dass das Gefährt für eine Mindestdauer dort verweilt – wie lange diese ausfällt, unterscheidet sich je nach Anbieter der Versicherung. Üblicherweise werden aber Standzeiten von wenigstens drei bis sechs Monaten vorgeschrieben. Die Police greift also erst, wenn der Wohnwagen während dieser Frist tatsächlich nicht bewegt wird.

Versicherte Schäden bei der Dauercampingversicherung

Entscheidend ist somit, dass das Mobil an seinem Platz verbleibt. Und dass es dort einen Sachschaden erleidet. Grundsätzlich sind dabei alle Beschädigungen abgesichert, die durch das Wetter oder Naturkatastrophen ausgelöst werden. Aber selbst menschliches Versagen, das zu Bränden, Kurzschlüssen oder einem Austritt des Wassers aus der Leitung führt, wird reguliert. Gleiches gilt für bewusste Beschädigungen durch Dritte, wobei auch der Diebstahl, das unbefugte Benutzen oder der Einbruch in den Schutz einbezogen wird. Allerdings kann den Inhaber des Wohnwagens eine Selbstbeteiligung treffen, wenn er es unterlassen hat, das Gefährt ordnungsgemäß zu sichern und seinerseits alle Maßnahmen zu ergreifen, um einen Schaden zu verhindern.

Übersicht der versicherten Schäden

Neben den Anforderungen der Versicherung sind für den Eigentümer des Wohnwagens aber auch die inhaltlichen Ausgestaltungen entscheidend. Allgemein gilt, dass der Caravan inklusive etwaiger Vorzelte sowie fester Anlagen und Anbauten geschützt ist. Gleiches gilt für das bewegliche Inventar, das nicht als fester Bestandteil des Gefährtes angesehen werden kann: Gebrauchsgegenstände, elektronische Medien sowie nahezu alles, was durch den Besitzer dort platziert wurde, wird im Schadensfalle ersetzt.

Unterschiede bei der Prämie

Abschließend sollten die Dauercamper zudem darauf achten, dass die meist in jährlichen Abständen zahlbaren Prämien der Versicherung auch den tatsächlich genutzten Leistungen entsprechen. Zahlreiche Versicherer berechnen die Gebühren anhand der Größe des Wohnmobils. Dieses wird folglich in unterschiedliche Klassen eingeteilt, bei denen die Faktoren etwa in der Länge und Höhe, im Gewicht oder der Anzahl der Achsen gesehen werden können. Eine zweite und ebenso übliche Methode der Einordnung liegt dagegen im Wert des Caravans. Hierfür wären also der Neupreis und der sich daraus ergebende Ist-Zustand bei Abschluss der Police entscheidend. Je nach Anbieter dürften sich folglich erhebliche Unterschiede in den Kosten und den empfangbaren Leistungen ergeben. Mit dem Beitragsrechner Dauercamping-Versicherung können viele offenen Fragen jedoch beantwortet werden.